Maklerprovision neues Gesetz ab Dezember 2020

Zum Ende des Jahres 2020 trat das neue Gesetz zur Maklerprovision in Kraft. Es regelt, wer nach Abschluss des Kaufvertrages die Provision für den Makler bezahlt. Es schafft vor allem eine Entlastung für die privaten Immobilienkäufer, die bisher oftmals allein für die Maklerprovision aufkommen mussten.

Durch das neue Gesetz werden Käufer und Verkäufer nach der erfolgreichen Vermittlung gleichermaßen an den Kosten beteiligt. Zumindest dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Damit setzt der deutsche Bundestag gleichzeitig ein Zeichen zum Thema Verbraucherschutz.

Interessieren Sie sich für dieses Thema? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu einem Immobilienkauf mithilfe eines Maklers. Außerdem geben wir Ihnen einen Einblick in die Gesetzesänderung zum Thema Maklerprovision neues Gesetz.

Änderungen für Maklerprovision im neuen Gesetz?

Die politische Debatte zum Thema Maklerprovision neues Gesetz brachte einen Gesetzentwurf hervor, der künftig für mehr Fairness und Transparenz sorgen soll. Die im Juni 2020 erlassene gesetzliche Regelung betrifft in erster Linie die Zahlung der Maklerprovision. Das Gesetz legt bundesweit eine Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie fest. Nach dem Gesetzentwurf trägt der Käufer ab 2021 maximal 50% der Provision und der Verkäufer die andere Hälfte – und es gibt noch mehr, das Gesetz bringt noch einige weitere Ergänzungen mit sich.

Novellierung und Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen für Maklerverträge

Die neuen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmen zum einen die gesetzlichen Vorschriften für die Zahlung der Maklerprovision. Zum anderen betreffen sie die Regelungen zum Maklervertrag selbst und definieren deren Geltungsbereich.

Folgende zehn Aspekte gibt es zum Thema Maklerprovision neues Gesetz zu beachten:

  1. Das Gesetz gilt ab 2021 bundesweit und vereinfacht die rechtliche Handhabung der Maklerprovision.
  2. Betroffen sind ausschließlich private Immobilien, also ein Haus oder eine Wohnung in privater Hand.
  3. Der Käufer muss eine natürliche Person und zudem laut Gesetz ein Verbraucher sein.
  4. Das betroffene Haus oder die Wohnung muss demnach zur eigenen Nutzung oder zur Vermietung gekauft werden.
  5. Außerdem darf die Immobilie nicht für den gewerblichen Gebrauch erworben werden.
  6. Sind alle diese Anforderungen erfüllt, greift die neue Regelung zum Schutz des Käufers.
  7. Beim Verkauf von gewerblichen Immobilien gibt es keine Änderungen. Hier können die Verkäufer weiterhin die Makler Courtage an den Käufer abtreten.
  8. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Maklerverträge in Textform vorliegen. Andernfalls ist der Vertrag nichtig.
  9. Für die Verträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen wurden, gilt die vorherige Fassung des BGB.
  10. Außerdem muss der Verkäufer ab 2021 nachweisen, dass er seinen Anteil an der Provision entrichtet hat. Als Nachweis kann ein Kontoauszug dienen. Alternativ kann der Makler den Eingang der Zahlung bestätigen.

Zweck der Änderung Maklerprovision neues Gesetz

Beim Kauf einer Wohnimmobilie werden vor allem die Verbraucher durch die Gesetzesänderung entlastet. Denn im Idealfall müssen private Käufer künftig weniger Nebenkosten tragen, wenn die neue Regelung in Kraft tritt.

Die Nebenkosten bei einem Immobilienverkauf können folgende Positionen umfassen:

  • Makler-Courtage
  • Renovierungskosten zur Wertsteigerung
  • Wertermittlungskosten durch ein Gutachten
  • anfallende Werbekosten für den Verkauf
  • Steuern wie Grunderwerbssteuer oder Spekulationssteuer
  • Kosten für die Ausstellung des Energieausweises
  • Vorfälligkeitsentschädigung für eine vorzeitige Kreditauflösung<
  • Löschung der Grundschuld
  • Notarkosten
  • Die Kosten der Eintragung im Grundbuch

Hiervon muss der Käufer auf jeden Fall die Notarkosten, den Grundbucheintrag und die Grunderwerbssteuer neben der Maklerprovision tragen. Daher ist die Verteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer zuzüglich Mehrwertsteuer eine echte Entlastung für den Käufer.

Hierzu ein Beispiel: Wenn die Maklerprovision 7% vom Kaufpreis beträgt, dann beträgt die Provision bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro schon allein 7.000 Euro. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer. Das erhöht dann die Courtage auf 8.330 Euro. Diesen Betrag muss der Käufer dann ab 2021 nur noch zur Hälfte bezahlen.

Prognosen für den Immobilienmarkt nach der Änderung

Die Gesetzesänderung wurde im Bundestag heiß diskutiert – und es gibt tatsächlich einige Gründe gegen das Gesetz. Zum Beispiel geht man davon aus, dass die Immobilienpreise durch die Änderung noch stärker ansteigen werden.

Außerdem besteht die Gefahr, dass private Verkäufer nun keinen Makler mehr beauftragen. Denn durch die Eigenvermarktung ihrer Immobilie können sie die Provision sparen. Daher wird der Trend zur Eigenvermarktung durch den Verkäufer wahrscheinlich steigen.

Die Makler selbst werden vermutlich Schwierigkeiten haben, neue Aufträge von Privatkunden zu gewinnen. Deshalb müssen sie künftig noch transparenter ihre Leistungen und Angebote gegenüber dem Kunden kommunizieren. Des Weiteren wird eine Senkung des Provisionssatzes erwartet.

Trotz aller Vor- und Nachteile bringt das Thema Maklerprovision neues Gesetz den Immobilienmarkt auf ein neues Level. Denn alle Teilnehmer müssen ab 2021 noch professioneller werden, was sich langfristig positiv auf den Immobilienmarkt auswirken wird.

Wie war die Gesetzeslage zur Maklerprovision vorher?

Jedes Bundesland hat bis zum Jahr 2020 seine eigenen Bestimmungen zu den Maklergebühren. Dieser Umstand war immer wieder Grundlage von Rechtsstreitigkeiten. In vielen Bundesländer wurde die Maklerprovision sogar schon vor der Gesetzesänderung aufgeteilt. Eine bundesweite Vereinheitlichung ist somit gewünscht und dringend erforderlich.

Unterschiedliche Maklerprovisionen je Bundesland

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen gab es bisher je nach Region unterschiedliche Provisionen für die Maklerleistungen, die vom Käufer getragen wurden. Je nach Bundesland beträgt die aktuelle Provision 5,95% bis 7,14% des Kaufpreises der Immobilie inklusive Mehrwertsteuer.

Wo der Käufer bisher die Maklerprovision bezahlen musste

In Brandenburg, Hessen und in den drei deutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg konnten die Verkäufer bisher die gesamten Maklerkosten auf den Käufer übertragen.

Bestellerprinzip und wann es gilt

Vorbild für die Gesetzesänderung Maklerprovision neues Gesetz 2021 könnte das Bestellerprinzip aus dem Jahre 2015 gewesen sein. Denn auch bei einer Vermietung von Wohnungen und Häusern kann ein Makler beauftragt werden, damit er neue Mieter findet. Die Provision konnte der Vermieter bis 2014 dann auf den Mieter übertragen. Damit ist seit 2015 Schluss.

Seitdem das Bestellerprinzip vom 1. Juni 2015 gilt, zahlt bei einer erfolgreichen Vermietung der Besteller eines Maklers die vereinbarte Provision. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Allerdings führte diese Situation immer wieder zu unerwünschten Praktiken. Denn einige Vermieter versuchen seitdem mittels Mietpreiserhöhung die zusätzlichen Kosten aufzufangen. Hierzu nutzen sie Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse auszuhebeln.

Fazit zu Maklerprovision neues Gesetz

Befürworter des Bestellerprinzips möchten dieses ebenfalls gern beim Immobilienkauf anwenden. So plädierte 2019 die Bundesministerin für Justiz Katarina Barley (SPD) für die Anwendung des Bestellerprinzips bei Maklerprovisionen für den Verkauf von Immobilien.

Allerdings wirkte sich die gesetzliche Verankerung des Bestellerprinzips aus 2015 negativ auf das Angebot an Mietwohnungen aus. Deshalb suchen Experten und Politiker bis heute nach angemessenen Lösungen, um die angespannten Wohnungsmärkte infolge dieser Gesetze wieder zu entspannen.

Daher wurde von der Einführung des Bestellerprinzips für Provisionen bei Immobilienkäufen bisher abgesehen.

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Vorteile der Zusammenarbeit  mit einem Makler

Nachdem Sie die Vorteile der anstehenden Gesetzesänderungen kennen, möchten wir Ihnen noch ein paar Argumente für die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler mit an die Hand geben. Denn mit der Hilfe eines Immobilien-Profis können Sie viele unnötige Fehler beim Verkauf Ihrer Immobilie vermeiden. Ebenfalls profitieren Käufer davon, wenn sie mit einem Makler zusammenarbeiten.

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Mit den Änderungen zur Maklerprovision neues Gesetz kommen einige Änderungen auf Verkäufer und Käufer zu. Dennoch ist es ratsam, den Kauf einer Immobilie mithilfe eines Maklers durchzuführen.

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